Dafür war eine Zweidrittelsmehrheit notwendig. Dagegen sprachen sich in erster Linie die Grünliberalen aus. Der verbleibende Rest des Gegenvorschlages wurde mit 106 zu 32 Stimmen deutlich bachab geschickt. Für ungültig erklärte der Rat etwa die Forderung, dass der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (FZAG) gewisse Änderungen am Flugregime künftig nur noch mit einer Zustimmung der Staatsvertretung beschliessen kann. Konkret ging es dabei um Änderungen an der siebenstündigen Nachtflugsperre sowie um Änderungen von Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet.
Verstoss gegen Bundesrecht
Gemäss einer Mehrheit des Parlaments würden derartige Bestimmungen gegen Bundesrecht verstossen. Den Gegenvorschlag hatte der «Verein Flugschneise Süd – NEIN» (VFSN) eingereicht. Der VFSN befürchtet, dass ein Pistenausbau-Verbot allein unweigerlich zu einer Verlagerung des Fluglärms in die dicht besiedelten Gebiete südlich des Flughafens führen würde. Der Gegenvorschlag verlangt deshalb, dass es keine Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet geben darf und Schnellabrollwege den Pistenausbauten gleichgestellt werden.
Initiative und Gegenvorschlag vors Volk
Diese Vorschläge gehen über die Forderungen der Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» hinaus, welcher der Kantonsrat im vergangenen Februar zugestimmt hatte. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommen nun die Initiative sowie der vom Parlament angepasste Gegenvorschlag vors Volk. Allerdings könnte dies noch längere Zeit dauern: Wie VFSN-Präsident Thomas Morf nämlich auf Anfrage sagte, schliesse man nicht aus, die teilweise Ungültigerklärung vor Bundesgericht anzufechten. (awp/mc/ps/20)