Porsche-Aktionäre scheitern mit Klage vor Gericht

Vor dem Landgericht wollten die Kläger die Entlastung des Vorstands bei der Aktionärsversammlung 2009 nachträglich kippen. Doch den Vorwurf der Sittenwidrigkeit wollte der Richter nicht beurteilen. Denn die Vorstandsvergütung hätte in der Frist von einem Monat angefochten werden müssen.


Beim Versuch der VW-Übernahme verhoben
Porsche hatte im Geschäftsjahr 2007/08 Milliarden verdient. Das Vorsteuerergebnis lag bei 8,57 Milliarden Euro, davon gingen allerdings 6,83 Milliarden auf Kurssicherungsgeschäfte in Bezug auf die VW-Aktie zurück. Doch im Jahr 2009 geriet der Autobauer auch deswegen ins Straucheln. Bei der geplanten Übernahme von VW hatte sich Porsche mit Milliardenkrediten finanziell übernommen. Aus Sicht der Kläger hätte der Vorstand die Aktionäre bei der Hauptversammlung 2009 genau über die strittigen Kurssicherungsgeschäfte informieren müssen. Der Richter hingegen urteilte, dass die Auskunftspflicht gegenüber der Aktionären von Porsche nicht verletzt worden sei. Details zu den Geschäften seien aus Wettbewerbsgründen zurecht nicht erläutert worden, hiess es in dem Urteil vor der 31. Kammer für Handelssachen (Az. 31 O 56/09 KfH).


Satte Kasse für Ex-Porsche-Chef
Der damalige Vorstandsvorsitzende Wendelin Wiedeking soll im Geschäftsjahr 2007/08 77,4 Millionen Euro verdient haben. Die Ankläger hätten sich auf diesen Betrag gestützt, obgleich er nur aus Medienberichten bekannt und daher eine Mutmassung sei, sagte der Richter. Nach seiner Auffassung bedurften die Boni als Gewinnabführung nicht der Zustimmung der Hauptversammlung, denn solche Vereinbarungen seien davon ausgenommen gewesen. Die Aktionäre hatten bereits vorher angekündigt, bei einer Niederlage in die nächste Instanz zu gehen. Porsche sah sich nach dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. (awp/mc/ps/28)

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