Porsche: New Yorker Gericht weist Schadensersatzklage ab

Diese Ansprüche stünden im Zusammenhang mit dem Versuch von Porsche, den grösseren Wettbewerber Volkswagen (VW) zu übernehmen, hiess es weiter. Die Kläger bezifferten ihren Gesamtschaden auf zwei Milliarden Dollar.


Informationen zu spät veröffentlicht?
Das Gericht begründete seine Entscheidung in dem Verfahren Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds damit, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze keine Anwendung auf die betroffenen Aktiengeschäfte fänden. Die Stuttgarter hatten sich mit schwer durchschaubaren Aktiengeschäften 2008 gut 74 Prozent der VW-Stammaktien gesichert und dabei einen Höhenflug der Papiere auf bis über 1.000 Euro ausgelöst. Investoren, die auf fallende Kurse gewettet hatten, mussten aufgrund der Knappheit der frei verfügbaren Aktien zum sprunghaft überhöhten Preis kaufen. Diesen Schaden machen die Investoren nun geltend und werfen zudem dem damaligen Porsche-Management vor, die Informationen zu spät veröffentlicht zu haben.


Klagen gegen Wiedeking und Härter abgewiesen
Nun wies das Gericht aber auch die Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den damaligen Finanzvorstand Holger Härter ab. Härter galt als Architekt der komplexen Optionsstruktur auf VW-Stammaktien. Die Optionsgeschäfte sorgten zwischenzeitlich für atemberaubende Gewinne in der Porsche-Bilanz. Die Konstruktion brach zusammen, als die Banken sich weigerten, weiterhin Kredite zur Verfügung zu stellen, um das Optionsgerüst aufrecht zu erhalten. Beide Manager verliessen Ende Juli 2009 das Unternehmen als ihr Übernahmeplan scheiterte. Statt dessen soll nun Porsche als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden. Die Porsche-Dachgesellschaft führen mittlerweile VW-Chef Martin Winterkorn und sein Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch in Personalunion.


Fusion von VW und Porsche verzögert sich weiter
Die Kläger können gegen die Gerichtsentscheidung innerhalb einer Frist von 30 Tagen Berufung einlegen. Porsche hatte die Klagen stets als unbegründet bezeichnet und bezog sich dabei auf Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Die möglichen juristischen Auseinandersetzungen wurden vom VW-Management mehrfach als Hinderungsgrund für eine schnelle Fusion von Volkswagen und Porsche angegeben. Ursprünglich war eine Verschmelzung beider Unternehmen für 2011 geplant. Zu Verzögerungen kann es ausser wegen der Schadensersatzklagen auch aus steuerlichen Gründen kommen. (awp/mc/ss/33)

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