Post darf Preise für Zustellung von Zeitungen nicht erhöhen

Eine Erhöhung der Preise würde den Grundsätzen widersprechen, die das Parlament 2007 bei der Revision des Presseförderungssystems gutgeheissen habe, schreibt das UVEK in einer Mitteilung. Demnach müsse sich die Preiserhöhung auf den Teuerungsausgleich beschränken. Die Post verfüge somit über einen Spielraum von 2%, was im Durchschnitt 0,5 Rappen pro Exemplar entspreche. Diese Einschätzung teile auch der Preisüberwacher, hält das UVEK fest.


Tarifsystem noch nicht vom Tisch
Die Post hatte das Departement ersucht, den Preis für die Zustellung von Regional- und Lokalzeitungen um einen Rappen pro Exemplar und den Preis für die Zustellung von Titeln der Mitgliedschaftspresse um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen zu dürfen. Die Frage des Tarifsystems wird bei der laufenden Revision des Postgesetzes erneut zur Debatte stehen. In der Wintersession hat sich der Ständerat mit der Zustellung von Zeitungen befasst. Er möchte am geltenden Modell der indirekten Presseförderung festhalten.


Grossverlage bleiben aussen vor
Nach diesem System übernimmt der Bund einen Teil der Kosten, die der Post durch die verbilligte Zustellung von abonnierten Zeitungen entstehen. 2007 hatte das Parlament beschlossen, dass der Bund jährlich insgesamt 30 Mio CHF beitragen soll. 20 Mio CHF sind für die Regional- und Lokalzeitungen mit einer Auflage von bis zu 40’000 Exemplaren bestimmt, 10 Mio CHF für Mitgliederzeitungen nicht gewinnorientierter Organisationen. Der Nationalrat hatte ursprünglich eine Lösung vorgeschlagen, von der auch Grossverlage profitiert hätten. (awp/mc/ps/16)

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