Sie haben am Dienstag eine Vereinbarung unterzeichnet, wie die Verhandlungspartner gemeinsam mitteilten. Geregelt wird die Ausfinanzierung der Pensionskasse durch den Bund, der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie der Aufbau von Schwankungsreserven. Die Altersrenten orientieren sich künftig an der Höhe der individuellen Beiträge und deren Verzinsung und nicht mehr einzig an der Höhe des letzten versicherten Lohnes.
Primatwechsel am 1. Januar 2008
Die Leistungen sollen beim Primatwechsel am 1. Januar 2008 dem Niveau des heutigen Leistungsprimats entsprechen. Zusätzlich erhalten die Versicherten ab Jahrgang 1953 und älter eine Rentengarantie, die mindestens die gleiche Leistung wie im heutigen System umfasst.
Bund in die Selbstständigkeit entlassen
Die Pensionskasse Post war 2002 vom Bund in die Selbstständigkeit entlassen worden. Dafür wurde sie versicherungstechnisch nicht vollständig ausfinanziert. Die Post übernimmt nun die noch offenen Forderungen. Über 900 Mio CHF fliessen in Richtung Pensionskasse. (awp/mc/gh)