Potenzmittel: Weko büsst drei Pharmaunternehmen

Im konkreten Fall haben die Produzenten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Viagra, Cialis und Levitra) in Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt. Diese Preise sind in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert oder werden direkt von den Grossisten an die Apotheken und an die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt, welche sie dann zu einer grossen Mehrheit unverändert gegenüber ihren Patienten anwenden.


Unzulässige Abreden
Die WEKO ist zum Schluss gekommen, dass diese Verhaltensweisen unzulässige Abreden gemäss Kartellgesetzes darstellen, weil damit die Wiederverkaufspreise festgelegt werden. (awp/mc/pg/08)

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