Seit Anfang Jahr werden die Stromübertragungskapazitäten an der Grenze zu Deutschland und Österreich bei Knappheit mittels einer Auktion vergeben. Die Erlöse daraus belaufen sich laut der Eidg. Preisüberwachung auf rund 60 Mio. Franken und werden unter den Stromproduzenten ATEL, BKW, CKW, EGL, EOS, EWZ und NOK verteilt.
Verwendung der Erlöse nicht gesetzlich geregelt
Die Verwendung der Erlöse ist derzeit jedoch nicht gesetzlich geregelt. Strahm fordert deshalb die betroffenen Stromproduzenten auf, diese transparent darzulegen. (awp/mc/ar)