Die heute praktizierte Gleichbehandlung von Medikamenten für das Publikum und solchen für den Spitalgebrauch sei «eine preistreibende Fehlkonstruktion». Angestrebt werde eine spezielle Zulassungspraxis für Arzneimittel «nur für den Spitalgebrauch» («for hospital use only») an, wie dies in andern europäischen Staaten geplant sei, schreibt der eidgenössische Preisüberwacher in ihrem jüngsten Newsletter vom Dienstag.
Kritik des Preisüberwachers
Die Neuregelung müsse in die derzeit laufende Revision von Swissmedic-Praxisverordnungen einfliessen. Zuständig für die Änderungen sei der Swissmedic-Institutsrat. Zahlreiche Anregungen des Preisüberwachers seien in der Revision berücksichtigt worden. Doch die erwähnte «regulatorische Übertreibung» werde nicht behoben, kritisiert der Preisüberwacher. Heute seien die Spitäler nämlich gezwungen, ihre Medikamente bei einem schweizerischen Alleinimporteur oder Alleinvertreiber zu beschaffen. Zudem unterstünden Spitalmedikamente einer dreisprachigen Anschreibepflicht sowie detaillierten Verpackungsvorschriften – obschon Verpackung und Verpackungszettel im Spital in der Regel nicht benützt würden.
«Groteske» Vorschriften im Tessin
«Geradezu grotesk» seien die Vorschriften im Tessin, wo sogar ursprünglich italienische Texte zur Spitalmedikation zwingend mit einer deutschen und französischen Beschriftung überklebt oder die Medikamente gar umgepackt werden müssten.
Swissmedic-Verordnungsrevision
Das Bundesamt für Gesundheit habe den ehemaligen Swissmedic-Direktor Klaus-Jörg Dogwiler beauftragt, zur Medikamentenversorgung der Spitäler Vorschläge zu unterbreiten. Bis diese Fragen geklärt seien, sei eine Absegnung der Swissmedic-Verordnungsrevision nicht angezeigt. (awp/mc/gh)