Bei deren Einhaltung verzichte die Preisüberwachung auf die Eröffnung eines formellen Verfahrens wegen Preismissbrauchs, sagte Preisüberwacher Rudolf Strahm am Dienstag vor den Medien in Bern. Cablecom hat sich inzwischen bereit erklärt, diese Toleranzgrenzen einzuhalten. Sie entsprechen den gleichentags von Cablecom bekanntgegebenen Preisen.
Nur «halb zufrieden»
Strahm ist mit den neuen Cablecom-Preisen nur «halb zufrieden». Zufrieden sei er mit der Reduktion des Set-Top-Box-Preises, unzufrieden mit der Verteuerung im Analogbereich. Immerhin habe die Preisüberwachung für die Kunden einer Reihe von Umstellungsvorteilen herausgeholt: unentgeltliche Boxen- Installation in Wohnungen von Menschen über 65 und Behinderten, eine unentgeltliche Hotline für alle sowie klare Grenzen und Ankündigungsfristen für weitere Kanalabschaltungen im Analogbereich.
Warnruf an die Politik
Strahm nutzte die Gelegenheit für einen «Warnruf an die Politik»: Die Medien- und Wettbewerbspolitik habe den landesweiten Systemwechsel bisher zu wenig ernst genommen. Das Laisser-faire der Behörden führe bald zu einem technologischen Duopol (Cablecom und Swisscom Bluewin TV), das ein versorgungstechnisches Korsett über das Land lege. Zum einen gehe es um die Verschlüsselung der Signale. Für den Empfang der Digitalkanäle via Cablecom könne der Kunde die nötige Box nur bei Cablecom beziehen. In anderen Ländern herrsche unter den Set-Top-Boxen offener Wettbewerb.
Besonders stossend
Als besonders stossend empfindet es Strahm, dass Cablecom sogar die kostenlosen öffentlich-rechtlichen und privaten werbefinanzierten Programme im digitalen Grundangebot nur verschlüsselt sendet. Mit einer ähnliche Vertikalbindung steige jetzt auch Swisscom mit Bluewin TV in den Markt ein, indem sie mit Microsoft ebenfalls ein eigen kodiertes Empfangssystem für Digitalfernsehen installiere, sagte Strahm weiter. Die Preisüberwachung hat das Bundesamt für Kommunikation und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) laut Strahm bereits vor über einem Jahr ersucht, die Frage der Grundverschlüsselung anzugehen. In der Grundversorgung sei auf die Verschlüsselung entweder zu verzichten oder auf die Zugriffskarte (Smart Card) zu begrenzen. Die Preisüberwachung fordert den Bundesrat ferner auf, sowohl für den verbleibenden Analogbereich als auch für die Digitalübertragung eine Mindestzahl von 20 bis 25 Programmen zwingend festzulegen. (awp/mc/gh)