Versandhandelsfirmen und Non-Profit-Organisationen hatten sich über die höheren Schaltergebühren beschwert. Daraufhin nahm die Preisüberwachung gemäss einer Mitteilung vom Dienstag eine Kostenanalyse der PostFinance-Dienstleistung vor. Die Preisüberwachung kam zum Schluss, dass die Einzelkosten pro Geldeinzahlung am Postschalter bereits seit mehreren Jahren durch die generierten Erträge nicht mehr gedeckt werden können. Diese Problematik habe sich aufgrund des mengenmässigen Rückgangs der Schaltereinzahlungen über die Jahre noch verschärft.
Kein Preismissbrauch
Ein Preismissbrauch im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes könne daher nicht festgestellt werden. Die PostFinance könnte zwar dieses Defizit angesichts ihrer komfortablen Gewinnsituation durchaus decken. Preisüberwachungsrechtlich könne sie dazu aber nicht verpflichtet werden. Die Banken ihrerseits böten die Bareinzahlungen am Schalter für Überweisungen an Dritte wegen der hohen Kosten des Barverkehrs nicht mehr oder nur noch zu hohen Preisen an. Die PostFinance jedoch sei gesetzlich zur Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet, fügte die Preisüberwachung an.
Bareinzahlungen gingen zurück
Zwischen 2002 und 2006 seien die Bareinzahlungen am Postschalter von 249 auf 222 Mio Transaktionen pro Jahr zurückgegangen. Es sei davon auszugehen, dass diese auch in Zukunft zurückgehen und dem schriftlichen oder elektronischen Zahlungsverkehr weichen werden. Durch den Rückgang der Anzahl Transaktionen am Schalter seien der PostFinance in den Jahren 2002 bis 2006 Defizite zwischen 12 und 22 Rappen pro Schaltereinzahlung entstanden. Ohne die Erhöhung der Gebühren per 1. Januar habe die PostFinance für 2007 mit einer Kostenunterdeckung bei den Bareinzahlungen von 53 Mio CHF gerechnet.
Freiwillige Kulanzregelung
Preisüberwacher Rudolf Strahm hat gegenüber der PostFinance angeregt, das aktuelle System bei den Bareinzahlungen am Schalter zu prüfen. Das Problem der Kostendeckung bei sich fortsetzendem mengenmässigem Rückgang bei den Schaltereinzahlungen werde sich nämlich erneut stellen. Er hat überdies angeregt, eine Art freiwillige Kulanzregelung zu Gunsten von gemeinnützigen Organisationen zu prüfen. Denn diese würden durch eine hohe Zahl von spontanen Klein- und Kleinsteinzahlungen besonders belastet. (awp/mc/gh)