PSP: Einigung mit SWX Swiss Exchange wegen Verletzung von IFRS-Bestimmungen
PSP habe als Teil der Einigung im 1. Quartalsbericht 2008 den Verstoss regelkonform offengelegt. Weiter verpflichtete sich die Gesellschaft zu einer einmaligen Zuwendung von 30’000 CHF an die International Accounting Standards Committee Foundation (Trägerorganisation des International Accounting Standards Board).
Gegen IFRS-Bestimmungen verstossen
Das Unternehmen hat nach Darstellung der SWX gegen IFRS-Bestimmungen verstossen, weil es im Konzernabschluss 2007 eine in der Geldflussrechnung erfolgte Fehlerkorrektur nicht entsprechend den massgebenden Bestimmungen als solche offenlegte. Die Verletzung dieser IFRS-Offenlegungsbestimmung führte allerdings nicht zu einer Änderung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. PSP habe in der Geldflussrechnung 2006 zum Verkauf bestimmte Areale und Entwicklungsliegenschaften fehlerhaft ausgewiesen. Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses 2007 erfolgte Fehlerkorrektur sei entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten als freiwillige Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes dargestellt worden. Es wurde somit gegenüber dem Anleger weder angegeben, dass ein Fehler erfolgt ist, noch was dessen Ursache war, wie die SWX schreibt. Damit habe dem Abschlussadressaten eine wichtige Aussage zur Beurteilung der Qualität der Rechnungslegung des Emittenten gefehlt. (awp/mc/gh)