Die Steuer wird direkt von der Leistung abgezogen und damit von Gesetzes wegen auf den Empfänger der Leistung überwälzt. Typische Beispiele sind die Verrechnungssteuer und die Quellensteuer auf dem Arbeitslohn ausländischer Arbeitskräfte.
Die Steuer wird direkt von der Leistung abgezogen und damit von Gesetzes wegen auf den Empfänger der Leistung überwälzt. Typische Beispiele sind die Verrechnungssteuer und die Quellensteuer auf dem Arbeitslohn ausländischer Arbeitskräfte.