Rätia von Pflicht eines Kaufangebots an Rätia-Aktionäre entbunden

24,6% der Inhaberaktien und 0,85% der Partizipationsscheine der Rätia Energie befinden sich im Besitz der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel), die sich wiederum zu 58,5% im Besitz der Motor-Columbus AG befindet. Atel und die anderen Aktionäre der Rätia Energie – der Kanton Graubünden und die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) – hatten 1999 einen Aktionärsbindungsvertrag abgeschlossen, der festhält, dass die Rätia Energie ein selbständiges Unternehmen bleiben soll.


Ausnahme von der Angebotspflicht

Das Konsortium, welches das 55,64%-Aktien-Paket der UBS AG an Motor-Columbus erworben hatte, hatte im Oktober ein Gesuch um Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht, eventualiter um Erteilung einer Ausnahme von der Angebotspflicht gestellt.

Das Konsortium

Dem Konsortium gehören die Aziende Industriali di Lugano (AIL) AG, Elektra Birseck (EBM), Elektra Baselland (EBL), IBAarau AG (BA), Kanton Solothurn und die Wasserwerke Zug (WWZ) an. Dieses Konsortium hat zusammen mit den beiden Parteien EDF International und EOS-Holding sowie der Atel am 29. September Aktienkaufverträge über den Erwerb der 55,64%-Beteiligung der UBS an Motor-Columbus geschlossen.

Gesuch um Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht

Da sich die Beherrschungsverhältnisse bei der Rätia Energie weder durch die Unterzeichnung der Konsortialvereinbarung noch durch den Vollzug der Kaufverträge ändere, habe das Konsortium und die Rätia-Aktionärsgruppe bei der Übernahmekommission ein Gesuch um Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht ersucht, heisst es im Artikel.(awp/mc/ab)
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