Nach Angaben aus Finanzkreisen sind die Unternehmen daher bereit, ihre Anteile für einen symbolischen Euro an ein noch zu gründendes Bankenkonsortium zu geben, das den Börsengang vorbereiten soll. Das Vermögen der RAG wird auf rund neun Milliarden Euro geschätzt.
Haftungsmasse der RAG
Die Haftungsmasse der RAG bezifferte Müller in einem Gespräch mit Vorständen dagegen auf rund vier Milliarden Euro. «Diese Summe ist aus dem Börsengang zu erwarten», sagte Müller. Der Erlös soll von der Bundesregierung zur Deckung künftiger Bergbau-Kosten in einem Fonds angelegt werden. «Damit sind wir für den Kapitalmarkt risikofrei», erläuterte Müller in der Vorstandssitzung.
Müllers Plan zugestimmt
Neben Bund und Land hat dem Vernehmen nach auch die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Müllers Plan zugestimmt. Denn auch für die Arbeitnehmer im Bergbau soll es nach dem Börsengang Planungssicherheit geben. Vorgesehen ist nach Angaben aus Unternehmenskreisen, dass die öffentlichen Zuschüsse für den Bergbau für jeweils fünf Jahre verhandelt werden. Änderungen können von der Politik für den jeweils anschließenden Zeitraum frühzeitig angekündigt werden.
Unternehmerische Führung soll bei der RAG bleiben
Die unternehmerische Führung des Bergbaus soll bei der dann börsennotierten RAG bleiben. Für mögliche Defizite in diesem Bereich will der Konzern dann aber nur noch bis zu einer Summe von 100 Millionen Euro haften. (awp/mc/gh)