Das Urteil wurde bereits am 25. September gefällt, Rappaz schickte eine Kopie an die Nachrichtenagentur SDA. In dem Urteil wird der Kanton Wallis verpflichtet, Rappaz Schadenersatz in der Höhe von 2000 Franken zu bezahlen. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Gemäss Rappaz vernichteten die Walliser Behörden nach seiner Verhaftung im vergangenen März 3000 grosse Hanfpflanzen. Diese seien für eine Ausstellung an der Hanffachmessse «Cannatrade» in Bern bestimmt gewesen. Weiter hätten die Walliser Behörden Hanfttee mit niedrigem THC-Gehalt zerstört.
Teilerfolg für den Hanfbauern
Das Bundesgerichtsurteil ist nur eine Episode im juristischen Hickhack zwischen Rappaz und dem Kanton Wallis. Bereits am 2. November beginnt ein neuer Prozess in Martigny. Rappaz muss sich wegen Handels mit Marihuana verantworten. Zudem werden ihm Geldwäscherei und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.
Rappaz drohen 20 Jahre Gefängnis
Der Hanfbauer, der bereits mehrere Male wegen ähnlichen Delikten vor Gericht stand und teilweise auch rechtskräftig verurteilt wurde, riskiert diesmal bis zu 20 Jahre Gefängnis sowie eine Geldbusse von bis zu einer Million Franken. Es geht um Delikte aus den Jahren 1996 bis 2001. Während der Untersuchung dieser Delikte geriet Rappaz zudem erneut ins Visier der Drogenfahnder. Sie werfen ihm Handel mit Haschisch vor. Deshalb wurde er vergangenen März verhaftet. Ende Mai kam er unter Hausarrest wieder frei. Während der ganzen Zeit im Gefängnis war er im Hungerstreik.
(SF/mc/hfu)