In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von Consano, der Vereinigung für soziale und faire Medizin. Verfasser sind die Staatsrechtsprofessoren René Rhinow und Regula Kägi-Diener. Die «Neue Zürcher Zeitung» zitierte am Dienstag aus dem Gutachten.
Beeinträchtigung des grundrechtlich geschützten Abstimmungskampfes
Die Verwendung von Beträgen in siebenstelliger Höhe aus Prämiengeldern in einem Abstimmungskampf stelle eine unzulässige und unverhältnismässige Beeinträchtigung des grundrechtlich geschützten Abstimmungskampfes dar, heisst es darin. Auch werde die Zweckbindung der Prämiengelder gemäss KVG missachtet. Santésuisse hielt in einer ersten Stellungnahme fest, der Bundesrat habe ihr als Berufsorganisation das Recht attestiert, im Interesse seiner Mitglieder politisch tätig zu sein. Gegebenenfalls könnten auch entsprechende Aktivitäten unterstützt werden.
Auf Aufschlüsselung der Kampagne verzeichtet
Die Studie gehe offensichtlich davon aus, dass nur Prämiengelder für die obligatorische Krankenversicherung für die Kampagne eingesetzt worden seien. Santésuisse vertrete die Interessen der Krankenkassen aber auch, wenn es um private Zusatzversicherungen gehe. Ausserdem setze sie Zuwendungen von Dritten ein. Auf die Aufschlüsselung der Finanzierungsquellen für die Kampagne sei bisher verzichtet worden. Die Autoren der Studie hätten sich bei santésuisse aber nie nach den Finanzierungsquellen für die Kampagne erkundigt. (awp/mc/gh)