Der Mieterverband bietet auf seiner Homepage Informationen und Musterbriefe an. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Dieses System gilt seit September 2008. Der Durchschnittszinssatz per 30. Juni 2010 sank gegenüber dem Vorquartal von 2,75% auf 2,69%. Den für eine Anpassung relevanten Wert beziffert das Bundesamt auf 2,68%.
Berechnungsmodus
Ein neuer Referenzzinssatz ergibt sich, wenn der Durchschnittszins für inländische Hypothekarforderungen – gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittssatz von 3,43% – um jeweils 0,25%punkte gestiegen oder gesunken ist. Dann kann der Mietzins erhöht werden oder ist entsprechend herabzusetzen. (awp/mc/ps/12)