Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz per 31. Dezember 2008 ist gegenüber dem Vorquartal auf 3,33% von 3,45% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz betrage somit weiterhin 3,5%, so das BWO. Ein neuer Referenzzinssatz resultiert laut BWO, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43% um 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. In diesem Falle könne der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er sei entsprechend herabzusetzen.
Keine Senkungs- oder Erhöhungsansprüche entstanden
Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert habe, seien seit der letzten Bekanntgabe keine neuen Senkungs- oder Erhöhungsansprüche entstanden. Allerdings könnzen Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützten, nach wie vor geltend gemacht werden. Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die nächste Veröffentlichung des Satzes ist für den 2. Juni 2009 geplant. (awp/mc/ps/14)