Referenzzinssatz für Mieten weiterhin bei 3,5 Prozent

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) beispielsweise verlangt ab März für alle (neue und bestehende) Hypotheken mit variablem Zinssatz mit 2,5% einen ganzen Prozentpunkt weniger. Grund für diese Diskrepanz: Der Referenzzinssatz ist ein Durchschnittswert, der den aktuellen Zinsrunden hinterher hinkt. Er stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen.


Alles bleibt beim Alten
Er wird in Viertelprozentpunkten publiziert und ändert sich erst dann, wenn der neue Durchschnitt um 0,25 Prozentpunkte vom erstmals ermittelten Wert abweicht. Dies ist nun nicht der Fall. Per 30. September, dem Stichtag, hat sich der Satz von 3,43 Prozent auf 3,45% erhöht, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Damit bleibt alles beim Alten – der für die Mietzinsgestaltung geltende Satz ändert sich nicht.


Mieterverband erbost
Keine Freunde daran hat der Mieterverband (MV). «Wir fordern die Banken auf, ihre angekündigten Hypothekarzinssenkungen schon vor dem März umzusetzten», sagt Anita Thanei, Präsidentin des Mieterverbandes auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Dann würden die tieferen Sätze früher in die Berechnungen für den Referenzzinssatz einfliessen.


HEV zufrieden
Die
Forderungen nach Mietzinsreduktionen aufgrund der von den Banken angekündigen Sekungen der variablen Zinsen finden beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hingegen kein Gehör. «Der Referenzzinssatz spiegelt die Realität», sagt Vizepräsidentin Monika Sommer gegenüber der SDA. Er entspreche dem durchschnittlich von den Eigentümern tatsächlich bezahlten Hypo-Zins.


Zinsänderungen wirken sich verzögert aus
Die Zinsänderungen der Banken würden sich erst verzögert auswirken, da die meisten Hypotheken sowieso Festhypotheken seien mit langen Laufzeiten. «Erst wenn die Dauer der Festhypothek abgelaufen ist, kann der Eigentümer zu aktuellen Zinssätzen einen neuen Hypothekarvertrag abgeschliessen», schreibt der HEV in einer Mitteilung vom Montag.


Systemänderung
Der hypothekarische Referenzzinssatz kam zum ersten Mal im vergangenen September zum Zug. Er tritt seit da an die Stelle der bisher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Die Änderung hat sich aufgedrängt, weil verschiedene Kantonalbanken dazu übergegangen sind, keinen offiziellen Satz mehr bekannt zu geben. Zudem haben neben den variablen Hypothekarmodellen andere Finanzierungsformen wie beispielsweise Festhypotheken an Bedeutung gewonnen. (awp/mc/ps/15)

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