Rekurskommission bestätigt Unzulässigkeit der Buchpreisbindung
Die Reko/Wef hat eine Verwaltungsbeschwerde des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbands (SBVV) und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels abgelehnt, wie die Weko mitteilte. Die beiden Verbände wehren sich gegen das von der Weko im März 2005 verhängte Verbot der Buchpreisbindung.
Positive Wirkung nicht nachgewiesen
Die Wettbewerbshüter hatten damals untersucht, ob die Buchpreisbindung zu einem breiteren und tieferen Sortiment, einer grösseren Produktevielfalt, einer Verbesserung des Vertriebs oder einer besseren Beratung führt. Sie kamen zum Schluss, dass diese positiven Wirkungen nicht nachgewiesen und die Preisbindung so nicht gerechtfertigt werden könne.
Keine Buchpreisbindung in der Romandie und im Tessin
Die Preisbindung in der Schweiz ist im so genannten Sammelrevers geregelt. Mit diesem verpflichten sich die Buchhändler, die von den Buchverlagen festgesetzten Preise einzuhalten. Rund 90% der deutschsprachigen Bücher unterliegen der Preisbindung. Im Tessin und in der Romandie gilt keine Buchpreisbindung.
Bedauern beim SBVV
Die Beschwerdeführer nahmen den Entscheid der Reko/Wef am Mittwoch mit «grossem Bedauern» auf. Der SBVV sei aber zuversichtlich, dass «das Schicksal des deutschschweizerischen Buchmarkts durch diesen Entscheid nicht besiegelt» sei, heisst es in einem Communiqué des Verbands. Über das weitere Vorgehen will der SBVV nach einer Analyse des Entscheids befinden. Zum einen können die Beschwerdeführer beim Bundesgericht Rekurs führen, zum anderen steht ihnen offen, einen Antrag an den Bundesrat zu stellen: Dieser könnte die Preisbindung aus «überwiegendem öffentlichen Interesse» ausnahmsweise zulassen. (awp/mc/pg)