Renova und Sulzer gelten nach einem Entscheid der Eidg. Bankenkommission (EBK) vom Mai 2008 nur im Hinblick auf die Offenlegung als Gruppe. Sie sind nicht verpflichtet, ein Übernahmeangebot vorzulegen. Normalerweise verpflichtet der Besitz von einem Drittel der Aktien an einer Gesellschaft zu einem Übernahmeangebot. (awp/mc/pg/33)