Revidiertes Strommarktgesetz erst ab 2015 in Kraft
Dies teilte das Bundesamt für Energie (BFE) am Dienstag mit. Ursprünglich hätte die Vernehmlassung im Sommer 2011 stattfinden sollen mit dem Ziel, das revidierte Gesetz auf Anfang 2014 in Kraft zu setzen. So sah es der Zeitplan vom November 2009 vor. Die Vernehmlassung soll nun erst im Sommer 2012 erfolgen. Grund für die Verzögerung ist laut BFE die Tatsache, dass in den «intensiven Diskussionen», die das Bundesamt seit rund einem Jahr mit verschiedenen Arbeitsgruppen über die «teils sehr komplexen rechtlichen und materiellen Grundlagen» führt, neue Fragestellungen aufgetaucht sind. Diese machten nun weitere Abklärungen nötig.
Zweiter Schritt auch verschoben?
Wie BFE-Kommunikationsleiterin Marianne Zünd auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte, handelt es sich dabei unter anderem um die Planung und Organisation des Netzes, um Kosten der Systemdienstleistungen und um Fragen, die in parlamentarischen Vorstössen aufgetaucht sind – etwa jene nach fairen Tarifen in der Grundversorgung. Der zweite Schritt der Marktöffnung ist gesetzlich per 1. Januar 2014 vorgesehen. Ob auch er um ein Jahr verschoben wird, will der Bundesrat laut BFE-Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Dabei soll auch der Stand der Verhandlungen über ein Energieabkommen zwischen der Schweiz und der EU eine Rolle spielen. (awp/mc/ps/05)