Revisions- und GmbH-Recht gutgeheissen
Die beiden Vorlagen wurden im Zweitrat gut aufgenommen. Sie entsprächen einem Bedürfnis und kämen kleineren und mittleren Unternehmen entgegen. Als Ex-Unternehmer verbarg Justizminister Christoph Blocher ein leises Unbehagen nicht: «Es darf nicht so weit kommen, dass die Revisoren dem Verwaltungsrat sagen, wie die Firma zu führen ist.»
Grösse massgeblich
Eingeschränkte Prüfung
Revisionsaufsichtsbehörde
Von den USA aufgezwungen
Einpersonen können GmbH gründen
Neu dürfen sich die einzelnen Gesellschafter mit mehreren Stammanteilen beteiligen. Die Übertragung von Stammanteilen wird erleichtert, der Schutz der Minderheitsbeteiligungen verbessert. Für die Revision gelten die gleichen Vorschriften wie im Aktienrecht. (awp/mc/as)