Richtlinien für mehr Kostentransparenz im Fondsgeschäft
Die Richtlinie sei von der Eidg. Bankenkommission (EBK) als Mindeststandard für Schweizer Fondsleitungen anerkannt worden, heisst es in einer Mitteilung am Dienstag. Die Regelung soll Verbesserungen der Kostentransparenz bringen. Vor dem Erwerb von Fondsanteilen könne sich der Anleger ein detailliertes Bild über die Verwendung der Verwaltungskommissionen machen, heisst es weiter. Zudem soll die Richtlinie zur Gleichbehandlung aller Anleger beitragen.
Verwaltungskommissionen offen legen