Richtlinien für mehr Kostentransparenz im Fondsgeschäft

Die Richtlinie sei von der Eidg. Bankenkommission (EBK) als Mindeststandard für Schweizer Fondsleitungen anerkannt worden, heisst es in einer Mitteilung am Dienstag. Die Regelung soll Verbesserungen der Kostentransparenz bringen. Vor dem Erwerb von Fondsanteilen könne sich der Anleger ein detailliertes Bild über die Verwendung der Verwaltungskommissionen machen, heisst es weiter. Zudem soll die Richtlinie zur Gleichbehandlung aller Anleger beitragen.


Verwaltungskommissionen offen legen

Die Fondsleitungen müssen die beabsichtigte Verwendung von Verwaltungskommissionen nach den drei Kriterien Leitung, Vermögensverwaltung und Vertrieb aufschlüsseln und offen legen. Die angegebenen Höchstsätze dürfen in ihrer Summe den Satz der Verwaltungskommission um maximal 50 Prozent übersteigen. Die neue Regelung tritt per 1. August 2005 in Kraft. Bis Ende 2006 sollen die Fondsreglemente und Prospekte entsprechend angepasst werden. (awp/mc/as)
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