Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich (BVS) hätten bei der Rieter-Pensionskasse im Zusammenhang mit Swissfirst-Transaktionen keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben, teilte das BVS am Freitag in einem Communiqué mit.
Ergebnisse von Ernst Young bestätigt
Damit bestätigt das Amt die Ergebnisse einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst Young, die der Maschinenkonzern vor eineinhalb Wochen vorab bekannt gegeben hatte. Der Bericht sollte Licht in die Vorgänge rund um den Kauf und Verkauf von Swissfirst-Aktien bringen.
Keine Hinweise gefunden
Demnach wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Portfoliomanager Jürg Maurer oder Mitglieder des Stiftungsrates der Rieter-Pensionskasse durch die Swissfirst-Transaktion private Vermögensvorteile erlangt hätten. Ebenso wenig hätten sich Anzeichen ergeben, dass Maurer oder Stiftungsräte zur gleichen Zeit wie die Pensionskasse Wertpapiere von Swissfirst gehalten oder gehandelt hätten.
Kein entgangener Gewinn festgestellt
Ernst Young hat auch keine Hinweise gefunden, dass die Rieter-Pensionskasse einen Schaden erlitten haben könnte. Auch ein Schaden im Sinne eines entgangenen Gewinns konnte nicht festgestellt werden, da der Zusammenschluss von Swissfirst mit der Bank am Bellevue möglicherweise nur wegen den Verkäufen von Swissfirst-Aktien durch die Rieter Pensionskasse zustande gekommen sei. Es sei nicht bestimmbar, wie sich die Kurse der Swissfirst-Aktien entwickelt hätten, wenn sich die beiden Banken nicht zusammengeschlossen hätten, hiess es weiter.
Aktienkurs stieg deutlich nach der Fusion
Vor dem Zusammenschluss der Swissfirst mit der Bank am Bellevue im September 2005 hatten mehrere Aktionäre – darunter die Rieter-Pensionskasse – der Swissfirst auf Aufforderung des damaligen Swissfirst-Chefs Thomas Matter Aktien verkauft. Nach der Fusion war der Aktienkurs deutlich gestiegen. Daraufhin wurden Vorwürfe laut, dass den Pensionskassen Millionengewinne dadurch entgangen seien.
Keine Führungsmängel der Pensionskasse
Beim Thema der guten Führung der Pensionskasse («Pension Governance») wurden keine Mängel entdeckt, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten rechtfertigen würden.
Optimierungsmöglichkeiten vorhanden
Aber es gebe Optimierungsmöglichkeiten. Dabei handle es sich beispielsweise um die Unterstellung der Rieter-Pensionskasse unter einen Verhaltenskodex, die Verbesserung der Information der Versicherten, und Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Interessenskonflikten. Diese Gespräche führe das BVS mit der Rieter-Pensionskasse aber im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit und nicht mehr mit Blick auf die Swissfirst-Transaktion. (awp/mc/ab)