Rieter Pensionskassen-Verwalter gegen «Blick»: Urteil folgt später

Dabei geht es um vier Sachverhalte. Der «Blick» habe unwahre und ehrverletzende Artikel veröffentlicht über die Rückgabe von Maurers zwei Verwaltungsratsmandaten und über seine «wundersame» Vermögensvermehrung, sowie ihn als «frechsten Pensionskassenverwalter» der Schweiz bezeichnet. Die vierte Klage richtet sich gegen den «SonntagsBlick».


Prozess ist auf zwei Tage angesetzt
Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Ein Urteil sei noch nicht zu erwarten, denn am kommenden Freitag finden Vergleichsgespräche zwischen den beiden Parteien statt, sagte Gerichtspräsident Ralph Zanoni.


Herausgabe des Gewinns verlangt
Maurer verlangt die Herausgabe des Gewinns, der durch die Kampagne bei den Blättern entstanden ist, nämlich eine Mio CHF. Die Summe soll ans Schweizerische Rote Kreuz gehen. Ausserdem fordert er Schadenersatz in Höhe von 236’000 CHF. Die Beklagten plädierten auf Abweisung aller vier Klagen zu Lasten des Klägers.


Klagen seien ungerechtfertigt
Die Klagen seien ungerechtfertigt, da weder «Blick» noch «SonntagsBlick» Maurer je strafrechtliche Vorwürfe gemacht hätten, machen die Beklagten geltend. Die beiden Zeitungen hätten nur berechtigte Fragen gestellt, aber keine Antworten erhalten. Maurers Anwälte hielten fest, es gebe keinerlei Anzeichen für ein Fehlverhalten ihres Mandanten im Zusammenhang mit Swissfirst und sprach von einer «beispiellosen Hetzkampagne». Sein Privatvermögen habe Maurer durch Geschäfte an der Börse erworben.


Im Visier der Boulevard-Presse
Ins Visier der Boulevard-Presse geraten war Maurer im Zusammenhang mit der Fusion von Swissfirst- und Bellevue-Bank und möglicherweise entgangenen Aktiengewinnen. Dabei operierte der «Blick» laut den Klägern mit falschen Zahlen. Die Zeitung habe behauptet, Maurers Vermögen sei zwischen 1995 und 2004 von 247’000 auf 68 Mio CHF gewachsen. In Wirklichkeit seien es 1995 bereits 11,6 Mio gewesen. «Blick»-Anwalt Matthias Schwaibold hielt dagegen, die 247’000 CHF seien die offiziellen Zahlen des Steueramts.


Aussage gegen Aussage
Auch bei der Frage um die Verwaltungsratssitze stand Aussage gegen Aussage. So hiess es in einem Artikel, Maurer müsse seine beiden Sitze im Verwaltungsrat der Zürcher Privatbank Frey und bei der CatGroup räumen. Diese Behauptung sei erfunden und falsch, sagte Maurers Anwalt Michael Tuchschmid. «Blick»-Anwalt Schwaibold entgegnete, der Sachverhalt sei richtig dargestellt worden. Maurer habe seine Aufsichtsratssitze zwar behalten, aber die Rieter Pensionskasse unterhalte daher keine Geschäftsbeziehungen zu den beiden Banken. (awp/mc/gh)

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