Ringier Print habe laut Arbeitsgericht die Rechte der Personalkommission in Sachen Konsultationspflicht nicht eingehalten, teilte Comedia nach den Verhandlungen mit. Das Konsultationsrecht umfasse mehr als die blosse Information. Ringier gab sich in einer Stellungnahme vom Entscheid des Arbeitsgerichtes «überrascht». Man warte die schriftliche Begründung ab und prüfe, ob das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen werde, teilte die Medienstelle von Ringier Schweiz mit.
Vorwurf der Dialogverweigerung
Die Mediengewerkschaft hatte nach eigenen Angaben die Verantwortlichen von Ringier Print Zofingen mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Sie forderte Verhandlungen und Konsultationen. Ringier Print Zofingen hatte im Januar 2007 angekündigt, die Logistik mit 46 Mitarbeitenden und die zehn Teilzeitangestellten der Gebäudereinigung an externe Firmen auszulagern. Einen Monat später hatten sich 50 Personen an einer Kundgebung der Comedia gegen die Auslagerung der Jobs beteiligt. Sie warfen der Geschäftsleitung Dialogverweigerung vor. (awp/mc/ps)