Roaming-Gebühren: NR gegen Anpassung an europäisches Recht
Er forderte zudem die Ablösung der Verrechnung im Minutentakt durch eine solche im Sekundentakt. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte jedoch den Argumenten von Kommunikationsminister Leuenberger. Der Bundesrat verfüge über keine gesetzliche Grundlage, den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben zu den Roamingpreisen zu machen. Leuenberger zeigte sich aber zuversichtlich, dass die EU-Regelung in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roamingtarife habe. Er verwies darauf, dass gewisse Mobilfunkbetreiber ihre Kunden per Signalton warnen, wenn ein Anruf mit Kostenfolgen umgeleitet wird. (awp/mc/ps/28)