Dies teilte das Partnerunternehmen von GlaxoSmithKline, die dänische Genmab A/S, am Donnerstagabend mit. GlaxoSmithKline und Genmab wollen, dass das Patent für Cabilly II für ungültig und nicht durchsetzbar erklärt wird. Ausserdem soll vom Gericht festgestellt werden, dass der in der Partnerschaft GlaxoSmithKline/Genmab hergestellte Antikörper Arzerra (ofatumumab) das Cabilly-Patent nicht verletzt.
Klage überprüfen
Roche werde die Klage überprüfen und in Übereinstimmung mit US-Bundesrecht darauf eingehen, heisst es in der Stellungnahme des Pharmakonzerns. Zudem zeigt sich Roche von der Stärke des geistigen Eigentums und der Wichtigkeit des Patentschutzes für Cabilly weiterhin überzeugt.
Neuee Runde im Patentstreit um Cabilly
Mit dieser Klage komme es zu einer neuen Runde im Patentstreit um Cabilly, schreibt die Bank Vontobel im Kommentar vom Freitag. Da Lonza Arzerra für Glaxo herstelle und Arzerra ebenso wie die meisten monoklonalen Antikörper von Lonza mit Methoden hergestellt wird, die teilweise unter das Cabilly-II-Patent fallen, seien die Erfolgschancen für die Klage von Glaxo/Genmab gering. Ende Februar 2009 hat das US-Patentamt das Patent für die Cabilly-Methode geschützt und damit dem jahrelangen Patentrechtsstreit mit dem US-Biotechunternehmen MedImmune ein vorläufiges Ende gesetzt. Die US-Patentbehörde habe ein «Notice of Intent to Issue a Reexamination Certificate» (NIRC) ausgestellt, hiess es damals. Der damit verbundene Schutz der Patentierbarkeit der Cabilly-Methode sei endgültig und nicht anfechtbar.
Börse hat kaum reagiert
Die Roche-Genussscheine haben auf die Nachricht aus den USA kaum reagiert. Die Titel notieren gegen 14.30 Uhr mit 0,7% auf 165,50 CHF im Minus, während der Gesamtmarkt (SMI) um 0,33% nachgibt. (awp/mc/gh/29)