Die Behörde bestätigte frühere Einschätzungen, dass das Cabilly-Produktionsverfahren nicht patentierbar sei, teilte Genentech mit. Genentech werde eine Stellungnahme einreichen und falls der Entscheid nicht zurückgenommen wird, gegen diesen Berufung einlegen, heisst es in der Mitteilung weiter. Solange die Berufung laufe, bleibe das Patent bestehen. Genentech geht davon aus, dass dieser Prozess ein bis zwei Jahre, oder noch länger andauern wird.
Herstellung von Antikörper-Medikamenten
Im Cabilly- oder ‹415-Patent geht es um ein Produktionsverfahren zur Herstellung von Antikörper-Medikamenten wie etwa dem Krebsmittel Avastin oder Mabthera/Rituxan. Das Patent gilt seit dem Jahr 2001. Gegen diesen Schutz hatte die US-Gesellschaft MedImmune eine Klage eingereicht, weil das Patent auf Verfahren basiere, die bereits in früheren Patenten beschrieben wurden. MedImmune benötigt die Nutzungsrechte für ihren Blockbuster Synagis und hatte die Lizenzgebühren nur unter Protest bezahlt. (awp/mc/pg)