Das Internet-Auktionshaus Ebay muss demnach verhindern, dass auf seiner Plattform eindeutig als Fälschung erkennbare Uhren oder andere offensichtliche Plagiate angeboten werden. Die Karlsruher Richter verpflichteten Ebay, technisch mögliche und andere zumutbare Massnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können.
Keine Auswirkungen für Ebay
Allerdings dürfen Ebay gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Eine Ebay-Sprecherin verwies darauf, dass das Urteil keine Auswirkungen habe, weil Ebay ohnehin schon jetzt darauf achte, dass keine deutlich als Fälschungen erkennbare Markenprodukte gehandelt werden.
Verpflichtet zur Vorsorge
Werden Ebay und andere Auktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit eindeutig gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren. Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.
Prüfung des Landgerichts Düsseldorf
Nun muss nach Massgabe des Bundesgerichtshofes das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob es sich in den Fällen, in welchen Ebay auf gefälschte Uhren hingewiesen wurde, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat. (AZ: I ZR 35/04) (awp/mc/ar)