Ruag und Gewerkschaften einigen sich auf Ausnahmeregelung

Mit dieser befristeten Massnahme sollen Arbeitsplätze gesichert werden. Der Rüstungs- und Technologiekonzern Ruag einigte sich mit den Sozialpartnern auf die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden bei gleichem Lohn. Die Ausnahmeregelung beginnt am 1. Juni 2006 und dauert längstens bis Ende 2007.


Wirtschaftliches Kündigungsverbot
Während dieser Dauer darf Ruag keine Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aussprechen. Auch Änderungen am Lohnsystem oder bei den Zulagen, die negative finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten haben, sind ausgeschlossen.


Befristete Abweichung durch GAV möglich
Die Massnahme basiert auf dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinenindustrie, der eine befristete Abweichung von der wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht, wie Ruag und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Verband Angestellte Schweiz am Freitag mitteilten.


Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze
Betroffen von der Massnahme sind in Altdorf rund 200 und in Thun etwa 260 Mitarbeitende. Ziel sei, die Konkurrenzsituation für die beiden Ruag-Töchter zu verbessern. Mit der Zustimmung zur Arbeitszeiterhöung leisteten die Sozialpartner ihren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze.


30 Mio CHF Wiederaufbaukosten
In Altdorf müsse nach dem Unwetter vom August 2005 die Metallbearbeitung neu aufgebaut werden, heisst es weiter. Gemäss Ruag wird die volle Produktionsfähigkeit erst im Spätsommer 2006 erreicht sein. Für den Wiederaufbau investiert Ruag 30 Mio CHF.


Konkurrenzfähigkeit durch Arbeitszeiterhöhung
Bei Ruag Ammotec in Thun soll mit der Arbeitszeiterhöhung die internationale Konkurrenzfähigkeit in der Herstellung kleinkalibriger Munition gesichert werden. Die Explosion der Buntmetallpreise und der Preiskampf von Dumpinganbietern machten dem Unternehmen zu schaffen. (awp/mc/ab)

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