Aer Lingus habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen dadurch unmittelbarer und schwerer Schaden entstehe, entschied der Präsident des Europäischen Gerichts Erster Instanz, Marc Jaeger, in einer am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung.
Übernahme: EU-Kommission legt Veto ein
Die EU-Kommission hatte Mitte vergangenen Jahres die Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair wegen eines drohenden Monopols verboten. Aer Lingus pochte nach dem Brüsseler Veto darauf, dass der Konkurrent seinen bereits erworbenen Anteil von knapp 30 Prozent wieder abstösst. Die irische Airline wandte sich auch an die Gerichtspräsidenten mit dem Wunsch nach Sofortmassnahmen. Die Entscheidung des zweithöchsten EU-Gerichts in der Hauptsache steht noch aus. (awp/mc/ps)