Saia-Burgess: Manager wollen kräftig absahnen
Diese Abwehrmassnahme liege nicht im Gesellschaftsinteresse, sondern «offensichtlich im Interesse der Gruppenleitung», teilte die Übernahmekommission (UEK) in ihrer jüngsten Empfehlung zum Übernahmekampf um Saia-Burgess mit. Die Vertragsabschlüsse könnten weder mit vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen noch sachlich begründet werden. Denn die Kontinuität in der obersten Geschäftsleitung wäre auch «und sogar besser ohne die Vertragsergänzungen gewahrt gewesen».
Keine Kenntnis der Sumida-Absichten
Erstaunlicherweise enttäuscht
Daneben können sie nach erfolgter Kündigung während der Kündigungsfrist unter bestimmten Bedingungen die Freistellung verlangen und unterliegen nicht dem Konkurrenzverbot. Die höchstmöglichen Freistellungsansprüche des Saia-Managements wurden mit 8,3 Mio CHF angegeben. Bei Saia-Burgess zeigte man sich enttäuscht über den Entscheid der Übernahmekommission. «Wir sind weiterhin überzeugt, dass diese Verträge im Interesse des Unternehmens sind», sagte Saia-Sprecherin Valeria Poretti-Rezzonico am Donnerstag auf Anfrage. Saia sei am Vorabend darüber informiert worden.
5 Tage Bedenkfrist