Saia-Burgess muss Verwaltungsrats-Bericht ergänzen
In dem am 11. August veröffentlichten Bericht schreibt der Verwaltungsrat der Murtner, er wolle den Aktionären keine statutarischen Abwehrmassnahmen vorschlagen, die der Generalversammlung vorgelegt werden müssten. Offen lässt er aber, welche Massnahmen er selbst ergreift oder ergreifen will. Laut Übernahmekommission muss das Gremium diese aber offenlegen.
Aktienrückkauf bedarf weiterer Klärung
Kündigungsfristen müssen präzisiert werden
Auch die Zusatz-Infos genügen nicht
Verwaltungsverfahren im Falle von Zuwiderhandlungen
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