Saia-Burgess: VR bekräftigt Empfehlung zur Annahme des Angebots von Johnson

Auf ein Aktienrückkaufprogramm, wie im Falle der Ablehnung des Sumida-Angebots in Aussicht gestellt, soll nun verzichtet werden. Der Verwaltungsrat wird darüber hinaus auch keine weiteren Abwehrmassnahmen beschliessen oder der Generalversammlung als Traktanden vorlegen.


Vereinbarung unterzeichnet
Saia hat mit Johnson Electric am 26. August 2005 eine Transaktionsvereinbarung unterzeichnet. In dieser verpflichtet sich Saia-Burgess eine Entschädigung im Umfang von 2 Mio CHF als Abgeltung für einen Teil der entstandenen Kosten zu bezahlen, falls das Johnston-Angebot nach dessen Zustandekommen nicht vollzogen werden kann.


Gruppenleitung soll bleiben
Die Transaktionsvereinbarung sieht zudem vor, dass der Verwaltungsrat von Saia um zwei Vertreter von Johnson ergänzt wird. Der bisherige Verwaltungsrat werde weder abgewählt noch zum Rücktritt veranlasst. Bezüglich Entschädigung des Verwaltungsrates wurden keine Abreden getroffen, ist weiter zu lesen. Die bisherige Gruppenleitung sollen auch künftig für die operative Führung verantwortlich zeichnen, ohne dass in dieser Hinsicht verbindliche Zusicherungen seitens Johnson für einzelne Personen vorliegen.


An EBK weitergezogen
Zusätzlich erklärt der Verwaltungsrat, dass er der Empfehlung der Übernahmekommission vom 23. August im Zusammenhang mit der Ergänzung der Arbeitsverträge der Gruppenleitungsmitglieder nicht Folge leisten werde. Die Übernahmekommission hatte die Vertragsergänzung als unzulässige Abwehrmassnahme qualifiziert. Der Verwaltungsrat gibt sich überzeugt, bei Abschluss der Ergänzungsvereinbarung im besten Interesse des Unternehmens gehandelt zu haben und hat deshalb die Empfehlung abgelehnt und an die Eidgenössische Bankenkommission weitergezogen.

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