Die EBK hat am 19. September in ihrer Verfügung festgehalten, dass die Ergänzung zu den Arbeitsverträgen der Gruppenleitung von Saia-Burgess eine nach Börsenrecht unzulässige Abwehrmassnahme im Übernahmekampf darstelle. Somit wurde die von Saia Burgess am 25. August 2005 abgelehnte Empfehlung V der Übernahmekommission vom 23. August von der EBK bestätigt.
Mit der Verlängerung der Arbeitsverträge habe der Verwaltungsrat das Ziel verfolgt, dem Unternehmen in einem von Gerüchten geprägten Umfeld Stabilität zu verleihen, heisst es in der Stellungnahme weiter. (awp/mc/as)