Saia/Übernahmekommission: Sumida-Angebot nicht in allen Punkten rechtmässig

Die Sumida hat das per 22. Juli 2005 angekündigte Kaufangebot an einige Bedingungen geknüpft. Zu den Bedingungen hält die Kommission fest, dass die Generalversammlung keine Spaltung beschliessen kann, die 10% der Bilanzsumme übersteigt. Ersatzlos zu streichen sei der Teil der Dividendenausschüttung, heisst es im Communiqué weiter. Die Bedingung (g – material adverse change) ist in der Ausgestaltung als Resolutivbedingung unzulässig», heisst es weiter. Ebenso ungültig ist die Bedingung j (Auferlegung einer marktüblichen Due Dilligence-Prüfung). Einzelheiten der Empfehlung finden sich auf der Homepage der Übernahmekommission. (awp/mc/th)

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