Die Sumida hat das per 22. Juli 2005 angekündigte Kaufangebot an einige Bedingungen geknüpft. Zu den Bedingungen hält die Kommission fest, dass die Generalversammlung keine Spaltung beschliessen kann, die 10% der Bilanzsumme übersteigt. Ersatzlos zu streichen sei der Teil der Dividendenausschüttung, heisst es im Communiqué weiter. Die Bedingung (g – material adverse change) ist in der Ausgestaltung als Resolutivbedingung unzulässig», heisst es weiter. Ebenso ungültig ist die Bedingung j (Auferlegung einer marktüblichen Due Dilligence-Prüfung). Einzelheiten der Empfehlung finden sich auf der Homepage der Übernahmekommission. (awp/mc/th)