SAirGroup: Teilsieg für Frühpensionierte
Dreizehn Frühpensionierte der ehemaligen SAirGroup haben Anspruch auf die Renten, die ihnen in den 90er-Jahren versprochen wurden. Dies entschied das Genfer Arbeitsgericht.
Das Urteil hat das Potential zum Präzedenzfall. In der ganzen Schweiz sind 360 ehemalige SAir-Angestellte von der Frage um den Rentenanspruch betroffen.
Vom Urteil könnten 360 ehemalige SAir-Angestellte profitieren. Mit seinem Urteil stellte das Genfer Arbeitsgericht klar, dass die neuen Besitzer der früheren SAir-Tochtergesellschaften Gate Gourmet (Texas Pacific Group), Swissport (Candover) und SR Technics (3i und Star Capital) das Frühpensionierungsprogramm «Option 96» der ehemaligen SAirGroup respektieren müssen.
Je 100.000 Franken für 13 Ehemalige
Die 13 ehemaligen Mitarbeiter der SAir-Töchter sollten damit je rund 100 000 Franken erhalten, wie Rémy Pagani von der Gewerkschaft VPOD am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte und entsprechende Westschweizer Presseberichte bestätigte.
Mehr als ursprünglich gefordert
Ab der Nachlassstundung der SAirGroup im November 2001 hatten sie keine Renten mehr erhalten. «Wir haben sogar mehr bekommen, als wir ursprünglich forderten», fuhr Pagani fort. Er erwähnte dabei den Anspruch auf die Übergangsrenten sowie die Beibehaltung der Reisevergünstigungen für die Frührentner der SAirGroup.
Entscheid könnte Präzedenzfall werden
Obwohl der Entscheid der Genfer Justiz vor Bundesgericht anfechtbar ist – die Rekursfrist beträgt 30 Tage – könnte er zum Präzedenzfall werden. Denn in der ganzen Schweiz sind 360 ehemalige SAir-Angestellte von der Frage um den Rentenanspruch betroffen. Die SAirGroup hatte 1996 mit den 60-jährigen Angestellten eine Vereinbarung abgeschlossen und ihnen darin das Recht auf eine Frührente zugesichert. Nach der Gewährung der Nachlassstundung für die SAirGroup im Herbst 2001 liess Sachwalter Karl Wüthrich die Rentenzahlungen an die Frühpensionierten stoppen. (mc/gh/awp)