SAirLines-Liquidator prüft Anfechtungsansprüche gegenüber Credit Suisse und UBS

Dies geht aus dem 5. Zirkular der SAirLines-Liquidatoren Karl Wüthrich und Roger Giroud hervor, das am Freitag publiziert wurde. Im Rahmen des Phoenix-Planes hatten die Credit Suisse Group (CSG) und die UBS am 30. September 2001 die von der SAirLines gehaltene Beteiligung von 70% an der Crossair erworben. Der Kaufpreis betrug 258 Mio CHF.


Phoenix-Plan
Damals sei geplant gewesen, dass die Crossair einen Teil des Flugbetriebes der Swissair übernehmen und ab Ende Oktober 2001 weiterführen würde. Die SAirLines sollte den Erlös primär für die Aufrechterhaltung der Airline-nahen Betriebe (SR Technics, Swissport, Gate Gourmet oder Atraxis) sowie zur Weiterführung des Flugbetriebes der Swissair verwenden. Denn die Aufrechterhaltung der Nebenbetriebe und die geordnete Einstellung des Flugbetriebes der Swissair seien für den Erfolg des Phoenix-Planes entscheidend gewesen. Die Verwendung des Kaufpreises habe hauptsächlich im Interesse der Crossair und damit der Aktionäre CSG und UBS gelegen, heisst es weiter im Zirkular.


207 Mio CHF Darlehen
Aus dem Erlös zahlte die SAirLines Anfang Oktober rund 207 Mio CHF Darlehen an damalige Tochtergesellschaften. Weil ein Teil der Darlehen von den Empfängern nicht mehr zurückbezahlt werden könne, sei das Vermögen der SAirLines vermindert worden, schreiben die Liquidatoren. Durch die Darlehen sei aber im Gegenzug auch der Wert der Töchter, die später verkauft wurden, erhalten worden.


Prüfung ob Schaden entstanden ist
Die Liquidatoren prüfen nun, ob der SAirLines aus der Phoenix-Transaktion tatsächlich ein Schaden entstanden ist und ob die Organe der SAirLines die Absicht hatten, ihre übrigen Gläubiger dadurch zu schädigen. Durch die Verwendung des Kaufpreises seien «indirekt» auch die CSG und die UBS begünstigt worden. Eine solche Begünstigung könne angefochten werden. Falls übrige Gläubiger der SAirLines durch die Transaktion geschädigt wurden, hätten die beiden Banken dies Ende September aufgrund der finanziellen Situation der SAirLines erkennen können.


Anfechtungsansprüche gegen SAirGroup und Swissair?
Weiter prüfen die Liquidatoren, ob Anfechtungsansprüche gegen die SAirGroup und die Swissair bestehen. Bei Gläubigern ausserhalb des Konzerns werden Zahlungen von 9,4 Mio USD an die SAirGroup Finance sowie von 1,3 Mio Euro und 3,1 Mio USD an die Leasinggesellschaft PLTC als anfechtbar erachtet. Zudem wird möglicherweise eine Zahlung von 200’000 CHF an das Anwaltsbüro Bär & Karrer bestritten. (awp/mc/gh)

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