Darin enthalten ist gemäss Mitteilung eine generelle Lohnerhöhung von 1%, individuelle Erhöhungen von einem halben Prozent sowie 0,4% für Lohnerhöhungen, die durch Neu- und Höhereinstufungen während des Jahres anfallen. «Das ist unter dem Strich ein Angebot für eine Lohnerhöhung von nur 1,5%. Das entspricht nicht einmal der Teuerung», sagte dazu der Vize-Präsident des Schweizerischen Eisenbahnerverbandes (SEV), Manuel Avallone, der Nachrichtenagentur SDA.
«Unterjährige Erhöhungen» bei Lohnverhandlungen nichts zu suchen
Die so genannt «unterjährigen Erhöhungen» für Einzelne hätten nichts bei den Lohnverhandlungen für das ganze Personal zu suchen, sondern gehörten ins SBB-Budget. Gemäss Avallone wurde dieser Punkt erstmals von den SBB bei Lohnverhandlungen vorgebracht. Die Gewerkschaften erklärten, angesichts der tieferen November-Teuerung und der Wirtschaftslage seien sie der SBB bei den Verhandlungen einen «grossen Schritt» entgegengekommen. Zuvor hatten sie noch einen Teuerungsausgleich von 2,6% gefordert; diesen schraubten sie auf 1,5% herunter. Weiter reduzierten sie ihre ursprüngliche Forderung von 1% Reallohnerhöhung auf ein halbes oder mindestens eine Erhöhung um einen Sockelbetrag von 150 CHF monatlich.
Vorwurf zuviel zu fordern
Die SBB wirft den Gewerkschaften vor, überdurchschittlich viel zu fordern. Mehr als die 1,9% liege angesichts der Schieflage bei der SBB-Pensionskasse und der Finanzkrise nicht drin. «Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung haben wir ein angemessenes Angebot vorgelegt», wird SBB-Personalchef Markus Jordi im Communiqué zitiert. Die SBB sei vom Einbruch beim internationalen Güterverkehr betroffen. Zudem bestehe die Gefahr, «dass die öffentliche Hand ihre Mittel verknappt». Die SBB sei aber zu weiteren Gesprächen bereit.
Verhärtete Fronten
Angesichts der verhärteten Fronten überlegen sich die Gewerkschaften den Gang vor das Schiedsgericht. Ihr Angebot bleibt aber auf dem Tisch. Auf Gewerkschaftsseite nahmen nebem der SEV transfair, der VSLF sowie der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs KVÖV teil. (awp/mc/gh/31)