SBB: Etzel-Kraftwerk wird zum Gerichtsfall

Gespiesen wird es über eine Druckleitung aus dem Sihlsee. Die 1919 von Zug, Zürich und Schwyz erteilte Konzession läuft 2017 aus. 2007 entschieden die drei Kantone, die Konzession nicht zu verlängern. 2008 wurden Verhandlungen mit der SBB über eine neue Konzession unterbrochen.


Streitpunkt «Heimfall» 
Streitpunkt ist der von den Kantonen geltend gemachte «Heimfall»: Demnach gehen bei nicht Verlängerung der Konzession Staudamm, Druckleitungen und Kraftwerk in das Eigentum der Konzessionsgeber über, wobei nur teilweise eine Entschädigung zu bezahlen ist. Im November 2009 entschied das von der SBB angerufene Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aber, dass kein gesetzliches Heimfallrecht bestehe. Auch enthalte die Konzessionsvereinbarung keine Bestimmung, die auf den nun eingetretenen Fall anwendbar sei.


Beschwerde eingereicht
Die Konzessionsgeber sind mit dieser Einschätzung nicht einverstanden. Sie erhoben beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des UVEK Beschwerde, wie sie am Freitag mitteilten. Das Etzel-Werk produziert 14% des von der SBB benötigten Bahnstromes. Zürich, Zug und Schwyz schreiben in ihrem Communiqué, dass die Versorgung der SBB mit Etzel-Strom weiterhin oberste Priorität geniessen solle.


Intensivierung des Pumpspeicherbetriebs
Die Kantone werfen der Bahn aber vor, sie nütze das Potential des Werkes nicht genügend aus. Mit moderner Technologie und optimaler Steuerung liesse sich erheblich mehr Strom produzieren. Der von der SBB nicht benötigte Strom könnte dann in das öffentliche Netz eingespeist werden. Zürich, Zug und Schwyz möchten zudem den Pumpspeicherbetrieb intensivieren. Damit könnten die Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden, schreiben sie. Solche würden etwa durch die nicht konstante Leistung von Solar- und Windkraftwerken entstehen. (awp/mc/ps/11)

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