In zweiter Linie müsse ein Beitrag durch die Bahnfahrenden ins Auge gefasst werden, teilte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) am Montag mit. Als «ultima ratio» sollte geprüft werden, ob nicht die Rentner und Renterinnen der PK SBB einen Beitrag zur Sanierung leisten sollten, erklärte der Sekretär der FDK, Andreas Huber, der Nachrichtenagentur SDA. Mit anderen Worten mit einer Rentenkürzung.
«Hohe Hürden» senken?
Zu prüfen sei, ob die heute bestehenden «hohen Hürden» im Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gesenkt werden könnten mit einer Revision des Artikels 65d. Die Pensionskasse der SBB habe schon genügend Bundesmittel erhalten, begründet die FDK ihre Vernehmlassungsantwort. Die Steuerzahlenden hätten damit «ihre Verantwortung abschliessend wahrgenommen».
Vier Varianten in der Vernehmlassung
Sie erwartet von einer solide geführten Vorsorgeeinrichtung, dass das Gleichgewicht zwischen Finanzierung und Leistungen stimme, und sie sich auf die Börse als dritten Beitragszahler nur beschränkt verlasse. Der Bundesrat hat im Juli 2008 vier Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Er selbst zieht die Variante «erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung» vor, mit welcher die PK SBB 662 Mio CHF als Einmaleinlage vom Bund erhält. Damit stiege der Deckungsgrad der Pensionskasse auf 97%.
Maximalvariante kostet Bund 3,2 Milliarden Franken
Eine weitere Variante ist das «reduzierte Sanierungskonzept SBB» mit der die Unterdeckung des Altersrentneranteils finanziert würde. Das Bundesengagement betrüge 1,7 Mrd CHF. Der Deckungsgrad stiege auf 104%. Die Maximalvariante würde den Bund 3,2 Mrd CHF kosten. Für die SBB, die Eisenbahnergewerkschaft SEV und die SP erlaubt nur diese Variante eine nachhaltige Sanierung. Die FDK hat sich nun für die vierte Variante, die «Sanierung ohne Bundeshilfe» ausgesprochen. (awp/mc/ps/21)