Bei ihrer Forderung stützt sich die SEV auf ein Urteil, welches das Bundesgericht bezüglich des Telekommunikationsunternehmes Orange gefällt hatte. Es entschied, dass der Anspruch auf die Nacht- und Sonntagszulagen auch während den Ferien gelte, da jene ein Lohnbestandteil seien.
Bereits mehrere Forderungen an die SBB
Orange passte seine Regelungen an und zahlte ausstehende Zulagen für fünf Jahre nach. Das Gleiche erwartet der SEV nun von der SBB. Er habe die SBB bereits mehrmals ersucht, seiner Forderung zu folgen, schrieb der Verband am Donnerstag in einem Communiqué. Da die SBB jedoch nicht darauf eingegangen sei, beschreite er nun den Rechtsweg.
SBB will nicht auf Forderung eingehen
Die SBB habe nicht vor, auf die Forderung einzugehen, bestätigte ihr Sprecher, Roland Binz, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die SBB habe die Zulagen und die Modalitäten immer einvernehmlich mit den Sozialpartnern vereinbart und im GAV geregelt. Dass die Nacht- und Sonntagszulagen über diese Vereinbarung hinaus auch während der Ferien bezahlt werden müssten, sei zu keinem Zeitpunkt ein Thema gewesen – auch nicht für die Gewerkschaftsvertreter, welche mit am Verhandlungstisch gesessen hätten.
SBB habe Urteil prüfen lassen – Nicht von Belang
Die SBB habe ausserdem das Urteil des Bundesgerichts prüfen und ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Man sei daraufhin zum Schluss gekommen, dass es für die SBB nicht von Belang sei. Sollte es zu einer Klage von Seiten der SEV kommen, sei es an den Gerichten, diese zu beurteilen, sagte Binz weiter. (awp/mc/ar)