SBP: Mitteilung der SWX zu Untersuchung Ad hoc-Publizität aufgeschoben
Die SWX habe auf Wunsch der EBK und aus Rücksicht auf das aufsichtsrechtliche Verfahren die Mitteilung zur Untersuchung aufgeschoben, teilte die Börsenbetreiberin am Dienstag mit. Die Dauer der Untersuchung sei nicht bestimmt. Die SWX wird über deren Ausgang informieren, erteilt jedoch über das laufende Verfahren keine Auskünfte.
Die Untersuchung gegen die Bank wegen einer möglichen Verletzung der Bestimmungen von Art. 72 des Kotierungsreglements sowie der Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität war am 2. Februar eröffnet worden. Die von der SWX zuvor geführten Vorabklärungen hatten ergeben, dass u.a. im Zusammenhang mit der im vergangenen Jahr eingeleiteten Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) sowie in Bezug auf einen allfälligen Verkauf der Gesellschaft möglicherweise die Vorschriften des Kotierungsreglements betreffend Ad hoc-Publizitätspflichten verletzt worden seien. (awp/mc/pg)