SBV: Richtlinie über Kontrolle der Banken lehnt verstärkte Überwachung ab

Die Bankiervereinigung lehne das EBK-Rundschreiben «Interne Überwachung und Kontrolle» ab, gab die SBV am Mittwoch bekannt. Wesentliche Inhalte seien bereits heute in vielen Banken umgesetzt. Dafür sorgten die seit Juni 2002 bestehenden «Richtlinien zur Internen Kontrolle» der Bankiervereinigung.


Massgeschneiderte bankinterne Lösungen
Die Zielsetzungen und ein Teil der Inhalte im EBK-Entwurf würden zwar grundsätzlich unterstützt, hiess es weiter. Die Bankiers seien aber der Ansicht, dass es keine neue staatliche Regulierung braucht, sondern genügend Spielraum für massgeschneiderte bankinterne Lösungen.


«Whistleblowing» abgelehnt
Insbesondere lehnen sie das von der Bankenkommission vorgeschlagene Instrument des «Whistleblowing» ab. Damit soll sichergestellt werden, dass Angestellte, die intern auf Unregelmässigkeiten aufmerksam machen, dadurch keine Nachteile erleiden.


Massive beeinflussung des Arbeitsklimas
In dieser Form würde dies jedoch die interne Kultur sowie das Arbeitsklima der Banken massiv beeinflussen, schreibt die Bankiervereinigung. Das seitens der EBK vorgebrachte Argument des «Frühwarnsystems» sei wenig stichhaltig. Im Rahmen von Risikomanagement und -kontrolle bestünden heute bereits wirksamere Instrumente.


Rundschreiben mit zu wenig Differenzierung
Letztendlich weise das EBK-Rundschreiben zu wenig Differenzierung aus und könne einem Nutzen-Kosten-Vergleich im Einzelfall kaum standhalten. Laut EBK hat das Rundschreiben die Aufgabe, die Verantwortlichkeiten und die Berichterstattung von vier Organen zu regeln: für die Compliance- und Risikokontrolle, für die interne Revision, für den Prüfungsausschuss (Audit Committee) und für den Verwaltungsrat. (awp/mc/ab)

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