Das Volk hat am 5. Juni 2005 die Justiz- und Asylabkommen von Schengen/Dublin mit der EU gutgeheissen. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, auch die Bestimmungen über den erleichterten Austausch polizeilicher Informationen zu übernehmen. Der Gesetzesentwurf stützt sich auf die aktuell gültigen gesetzlichen Regeln der Datenbearbeitung und des Informationsaustausches. Es werden keine neuen Zugriffs- und Weitergaberechte angetastet. Präzisiert werden hingegen die bei der Umsetzung zu berücksichtigenden Form- und Verfahrensvorschriften. (awp/mc/ps)