Schiedsgericht spricht Basilea 130 Millionen Dollar zu

Das Schiedsgericht am Niederländischen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit stellte fest, dass der US-Konzern Johnson & Johnson die Lizenzvereinbarung mit Basilea verletzt hat, was zur Ablehnung der Anträge auf Marktzulassung von Ceftobiprol, einem neuartigen Anti-MRSA Breitspektrum-Antibiotikum, durch Zulassungsbehörden geführt hat. Das Schiedsgericht sprach Basilea Schadenersatz in Höhe von rund 130 Mio USD zu. Diese Summe bezieht sich auf entgangene Meilensteinzahlungen, weitere Schäden und Zinsen. Der Schiedsspruch ist sofort vollstreckbar.


«Sehr innovatives Medikament»
«Dieser Schiedsspruch zu unseren Gunsten bestätigt, dass wir eine ausreichende Basis hatten, das Schiedsgericht anzurufen», sagte Anthony Man, CEO Basilea Pharmaceutica AG. «Ceftobiprol ist ein sehr innovatives Medikament. Es besitzt ein breites antibakterielles Wirkspektrum gegenüber MRSA und vielen gramnegativen Krankheitserregern, das derzeit von keinem einzelnen Antibiotikum gezeigt wird. Patienten sterben an multi-resistenten bakteriellen Infektionen im Krankenhaus. Es ist eine sehr unbefriedigende Situation, dass Patienten keinen Zugang zu diesem potenziell lebensrettenden Medikament haben. Wir sind froh darüber, dass wir die vollständige Kontrolle über die Entwicklung und Vermarktung von Ceftobiprol erhalten werden. Wir konzentrieren uns nun darauf, die Rückgabe von Ceftobiprol an Basilea spätestens bis Februar 2011 abzuschliessen, damit wir die Entwicklung so rasch wie möglich fortsetzen und Patienten dieses wichtige Medikament wieder zur Verfügung stellen können.» (basilea/mc/ps)

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