Schindler: US-Gericht weist Sammelklage zurück
Das für New York zuständige Bundesappellationsgericht befand, dass die Klägerschaft keine plausiblen Gründe vorgelegt habe, die auf eine Verletzung des Kartellrechts in den USA hindeuteten, wie Schindler am Montag mitteilte. Das Bundesappellationsgericht stützte damit das erstinstanzliche Urteil des Distriktgerichts in Manhattan, das die Klage gegen die vier grössten Aufzugshersteller der Welt im Jahr 2006 zum zweiten Mal abgewiesen hatte.
In Europa zu einer Busse verurteilt
Demgegenüber war Schindler in Europa zu einer Busse verurteilt worden. Die EU-Kommission hatte Schindler und einige seiner Konkurrenten im Februar wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Busse von insgesamt 992 Mio EUR belegt. Davon muss Schindler 143,7 Mio EUR (234 Mio CHF) tragen. Der Konzern betrachtet dies als «unverhältnismässig» und reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Die Busse wurde aber bereits bezahlt, da die Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Mit einem Entscheid der Richter wird nicht vor dem Jahr 2009 gerechnet. (awp/mc/gh)